Massivhaus
 

Grundstück

Bei einem Bauvorhaben ist es von Vorteil, vor dem Abschluss eines Bauvertrages, zu wissen ob Grundwasser den Keller gefährdet oder durch „verseuchten“ Boden vorher ein entsprechender Austausch dessen vorgenommen werden muss.

Ist der Keller erst einmal feucht, kostet die Sanierung ein Vielfaches mehr als die im Zuge des Neubaus erstellte "Schwarze" oder "Weiße Wanne". Auch kann man so eventuellen Nachtragsforderungen des Baupartners entgegenwirken denn die sind meist teuer.

Wenn Ihnen kein Bodengutachten vorliegt und Sie nicht sicher sind, ob Ihr Grund überhaupt tragfähig ist, wie hoch das Grundwasser steht oder ob es Schichtenwasser gibt, so können Sie wichtige Informationen von den Nachbarn erhalten.

Fragen wie: War das Gründstück schon einmal bebaut? Sind Keller umliegender Häuser trocken? Gab es Probleme bei der Tiefgründung (Kellerbau)? Kann einer der Nachbarn bestimmt beantworten. Sollte dahingehend keiner Auskunftsfähig sein so hilft eine Anfrage an den Eigentümer/Verkäufer, vielleicht hat dieser ja bereits ein entsprechendes Gutachten Anfertigen lassen.

Zu hoch stehendes Grundwasser z.B. wird Ihnen beim Bau eines Hauses mit Keller Mehrkosten für die Wasserhaltung (Wasserhaltungskosten) verursachen.

Altlasten

Die Klärung der früheren Nutzung des Grundstücks läßt sich mit Hilfe der Umwelt-, Wasserbehörden oder Nachbarn oft recht schnell und einfach durchführen. Die staatlichen Altlastendateien oder -register können auch Hinweise geben. Besteht ein konkreter Altlastenverdacht, sollte auf jeden Fall ein Gutachten erstellt werden und bei Bestätigung von einem Kauf abgesehen werden.

Bodengutachten

In einem Bodengutachten finden sich alle für die Planung erforderlichen Angaben über das entsprechende Grundstück:

  • Grundwasserspiegel
  • Nutzungsgeschichte
  • geologischer Bodenaufbau (Bodenart, Schichten)
  • eine Bewertung der angetroffenen Schadstoffgehalte nach den jeweils gültigen Vergleichswerten und Empfehlungen zu weiterführenden Maßnahmen, ggf. Sanierungskonzeption.

Erschließungsgrad

Eine planungsrechtliche Forderung und zwingende Grundlage für die Zulässigkeit eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens ist das Erschlossensein des Grundstücks. Wann ein Grundstück als erschlossen gilt wird im Baugesetzbuch definiert:

  • Anbindung an das öffentliche Straßennetz
  • die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser im erforderlichen Maß

Sind diese Kriterien nicht erfüllt, so müssen Sie zunächst für die Erschließung Ihres Grundstückes sorgen und sie in Ihre Kostenplanung mit einbeziehen.

Grundstücksgröße

Es gibt für die meisten Fälle gibt es ein optimales Standardmaß. Einerseits will man am Grundstück sparen, andererseits auch sein eigenes Stück Land unter den Füßen haben. Als optimimale Regel gilt zum Beispiel:

1 1/2 geschossiges Einfamilienhaus, Hausgrundfläche von ca. 100 - 120 m² benötigt unter Beachtung der behördlichen Auflagen (Grenzabstände) und je nach gewünschter Gartengröße ca. 400 - 500 m²